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Ausgleichszulagen im öffentlichen Dienst

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Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst: Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. 


Ausgleichszulagen

Im öffentlichen Dienst werden eine Reihe von Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen und anderen Einkommensbestandsteilen für Tarifbeschäftigte und Beamte gezahlt. Hier informieren wir Sie, beispielsweise über die Ausgleichszulagen:

Verringern sich die Dienstbezüge von Beamtinnen und Beamten wegen einer Versetzung aus dienstlichen Gründen, erhalten sie eine Ausgleichszulage. Dies gilt auch dann, wenn die Versetzung in den Ruhestand aufgrund anderweitiger Verwendung vermieden wird und sich dadurch die Bezüge verringern. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach der Differenz zwischen den Bezügen, die in früherer Verwendung zugestanden hätten und den neuen Bezügen. Die Ausgleichszulage ist ruhegehaltfähig, soweit sie ruhegehaltfähige Bezüge ausgleicht. Bei jeder Erhöhung der Dienstbezüge vermindert sich die Ausgleichszulage um ein Drittel des Erhöhungsbetrages.


Zur Übersicht aller Gehaltstabellen für den öffentlichen Sektor  


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Der Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Tarifkräfte, Beamte sowie Auszubildende und Beamtenanwärter. Aber auch für Rentner und Ruhestandsbeamte bietet das Buch eine Menge wichtiger Tipps.

 Der Leser wird umfassend zu wichtigen Themen informiert: Bezahlung & Einkommen, Arbeitszeit & Urlaub, Reisekosten & Umzugskosten, Nebentätigkeiten, Rente & Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Beamtenversorgung, Gesundheit & Beihilfe,  Krankenversicherung & Pflegeversicherung, Soziales sowie Steuern von A bis Z. Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden.

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