

|
|
Unser Angebot - Ihr Vorteil: Hier finden Sie mehr Informationen über die günstigen Angebote der Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes |
Die Beihilfe in Bund und Ländern
Kapitel 02. Gesetzliche Krankenversicherung
Kapitel 03. Gesetzliche Pflegeversicherung
Kapitel 04. Private Krankenversicherung
Kapitel 05. 1. Teil Die Bundesbeihilfeverordnung
Kapitel 05. 2. Teil Die Bundesbeihilfeverordnung
Kapitel 05. 3. Teil Die Bundesbeihilfeverordnung
Kapitel 06. Rehabilitation und Kurorte
Kapitel 07. Beihilfeleistungen in den Ländern
Kapitel 08. Rechtsvorschriften
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
- Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
- Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1): Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
- Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4): Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
- Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4): Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Kapitel 09: Stichwortverzeichnis