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Beihilferecht des Bundes und in den Ländern

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Die Beihilfe in Bund und Ländern

Kapitel 01. Einleitung

Kapitel 02. Gesetzliche Krankenversicherung

Kapitel 03. Gesetzliche Pflegeversicherung

Kapitel 04. Private Krankenversicherung

Kapitel 05. 1. Teil Die Bundesbeihilfeverordnung
Kapitel 05. 2. Teil Die Bundesbeihilfeverordnung
Kapitel 05. 3. Teil Die Bundesbeihilfeverordnung

Kapitel 06. Rehabilitation und Kurorte

Kapitel 07. Beihilfeleistungen in den Ländern

Kapitel 08. Rechtsvorschriften
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
- Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
- Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1): Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
- Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4): Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
- Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4): Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Kapitel 09: Stichwortverzeichnis


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