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Beihilfevorschriften des Bundes - BhV

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in

Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften-BhV) 

Stand 1.1.2005 .

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 5 Beihilfefähigkeit der



Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen



bei Sanatoriumsbehandlung

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen



bei Heilkur

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen



bei dauernder Pflegebedürftigkeit
 

§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen



in Hospizen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen



bei Vorsorgemaßnahmen
 

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen



bei Geburt

§ 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen 

§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

§ 14 Bemessung der Beihilfen

§ 15 Begrenzung der Beihilfen

§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 18 Übergangs- und



Schlußvorschriften
 

Anlage 1

Verzeichnis der Gutachter



und Obergutachter für Psychotherapie



(Anlage 1 zu § Abs. 1 Nr. 1 BhV)

Anlage 2

Anlage 3

Tabelle "Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 3 der Beihilfevorschriften des Bundes"

Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für



Beihilfen in Krankheits-,



Pflege- und Geburtsfällen



(Stand: August 2005)

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