

Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich als Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst im Tarif- und Beamtenrecht besonders gut aus. Zum 1.5.2008 gehören dem DBW insgesamt 19 Mitgliedseinrichtungen an. Hier eine Übersicht aller Mitgliedseinrichtungen.