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Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:
Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.
Familienpolitische Teilzeit für Beamte .
Die familienpolitische Teilzeit ist in § 72a Abs. 4 BBG geregelt und ermöglicht Beamtinnen und Beamten die Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit bis zur Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit oder die Beurlaubung ohne Dienstbezüge, um Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Sofern zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, besteht auf die familienpolitische Teilzeit ein Rechtsanspruch. Dementsprechend dürfen bei einer familienpolitischen Teilzeitbeschäftigung gemäß § 72a Abs. 6 BBG nur Nebentätigkeiten in dem Umfang ausgeübt werden, die dem Zweck der Freistellung (also z. B. der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftige Angehörige) nicht zuwider laufen. So gilt die Fünftel-Vermutung des § 65 Abs. 2 S. 4 BBG auch hier. Auch darf sich die Nebentätigkeit nicht als Zweitberuf herausstellen.
Mehr Informationen unter www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de
Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" nur 7,50 Euro
Der Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Tarifkräfte, Beamte sowie Auszubildende und Beamtenanwärter. Aber auch für Rentner und Ruhestandsbeamte bietet das Buch eine Menge wichtiger Tipps.
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