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Zeitsouveränität für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Für zahlreiche Arbeitnehmer und Beamte sind reduzierte Arbeitszeiten und teilweise zeitliche Ungebundenheit vom Arbeitsplatz unabdingbar, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Das betrifft vor allem Beschäftigte in Lebensabschnitten mit Betreuungsaufgaben in der Familie, beim Wiedereinstieg in das Berufsleben oder bei berufsbegleitender Fortbildung. Verschiedene Möglichkeiten der Teilzeit-, Heim- und Telearbeit bieten Lösungen für eine ausgewogene Gestaltung wichtiger Lebensbereiche des Einzelnen.
Teilzeitarbeit
Nach den Maßgaben des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) haben alle Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, soweit dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer – unabhängig von der Zahl der Auszubildenden – beschäftigt. Diesen Anspruch haben auch Arbeitnehmer in Leitungsfinktionen.
Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst gilt jeher als Vorbild der Teilzeitarbeit. Deshalb besteht dort auch ein wesentlich höherer Anteil an Teilzeitarbeitsplätzen als in der privaten Wirtschaft. Ein umfassendes Angebot an qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen dient auch der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Gesetzliche Regelungen auf der Ebene des Bundes und der Länder schreiben verschiedene Fördermaßnahmen vor, die besonders berufstätigen Müttern die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen sollen. Hierzu bedarf es auch der Schaffung neuer Teilzeitarbeitsplätze.
Heim- und Telearbeit
In vielen Tätigkeitsbereichen sind bestimmte Arbeiten nicht zwangsläufig an den Arbeitsplatz im Betrieb gebunden. Mit der Erledigung solcher Arbeiten ganz oder teilweise von zu Hause aus gewinnen Beschäftigte größere Zeitsouveränität, die auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie genutzt werden können. Allein durch den Wegfall von Wegezeiten ergeben sich zeiteinsparende Effekte. Viele Betriebe und Behörden bieten ihren Beschäftigten bedarfsgerechte Möglichkeiten der Heim- und Telearbeit an. Zumeist sind die Details in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt. Gesetzliche Regelungen, die zur Einführung von Heim- oder Telearbeit zwingen, bestehen noch nicht.
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