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Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:
Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.
Beamtenrecht des Bundes und der Länder
Das bundesdeutsche Beamtenrecht ist nicht einheitlich geregelt. Vielmehr kann dieses Rechtsgebiet sowohl vom Bund als auch von jedem der 16 Länder geregelt werden.
Pflichten und Rechte aus dem Beamtenverhältnis sind für Beamtinnen und Beamte des Bundes im Bundesbeamtengesetz geregelt. Für die Landesbeamten wird dieser Sachverhalt abschließend durch das Beamtenstatusgesetz (bisher liegt hierfür ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den derzeit im Bundestag beraten wird. Unter www.beamtenstatusgesetz.de können Sie sich über den Inhalt des Entwurfs informieren) festgelegt.
Durch die Föderalismusreform haben die Länder im Beamtenrecht weitgehende Gesetzgebungskompetenzen erhalten, beispielsweise zur Besoldung, zum Laufbahnrecht und zur Beamtenversorgung.
Mehr Informationen unter:
| Besoldungsrecht | Beihilfe des Bundes und der Länder |
Beamtenrecht - Allgemeines |
| Besoldungstabellen | Beamtenversorgung |
LINK-TIPP: Mehr zu beamtenrechtlichen |
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