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Reisekosten für Beamte, Richter, Professoren und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst

Unser Angebot - Ihr Vorteil: Die Selbsthilfeeinrichtungen im DBW kennen sich im Öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und ihrer Familien besonders attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. Hier können Sie sich informieren und direkt anfragen.


Für das Reisekostenrecht hat der DBW jeweils ein eigenständiges Internetangebot eingerichtet. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen und Rechtsvorschriften über die Vorschriften zur Zahlung von Reisekosten für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst.

 

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www.reisekostenrecht.de

Weitere Rechtsvorschriften zum
Beamtenrecht finden Sie unter >>>

www.beamtengesetze.de

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