dbw_online
dbw_online

Steuer-ABC: Abfindungen

Unser Angebot - Ihr Vorteil: Die Selbsthilfeeinrichtungen im DBW kennen sich im Öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und ihrer Familien besonders attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. Hier können Sie sich informieren und direkt anfragen.


Zur Übersicht des Steuer-ABC

Abfindungen - Steuer-ABC

Abfindungen

Abfindungszahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind seit dem 1.1.2006 grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.
Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen bis zu folgenden Freibeträgen steuerfrei:

  • grundsätzlich 7.200 Euro,
  • 9.000 Euro nach Vollendung des 50. Lebensjahres und nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit,
  • 11.000 Euro nach Vollendung des 55. Lebensjahres und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Bei Überschreiten des Freibetrages ist lediglich der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Tipp:

Steuerfreibeträge geltend machen

Wurde die Abfindung noch vor dem 1.1.2006 vertraglich vereinbart oder durch ein Arbeitsgericht erwirkt, bietet der Gesetzgeber eine Übergangsregelung: Bei Zahlung bis zum 31.12.2007 kann der Arbeitnehmer noch die bisher geltenden Steuerfreibeträge im Rahmen der Höchstbeträge geltend machen. 


.
 

Sie möchten regelmäßig informiert werden?
Anmeldung zum Newsletter
Rund ums Geld
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 312 Seiten alles Wichtige zum Einkommen und zur Bezahlung im öffentlichen Dienst. Für nur 7,50 Euro der richtige Wegbegleiter für Tarifkräfte, Beamte
sowie Auszubildende und Rentner.
>>> hier bestellen
 
 
StartseiteSitemapKontaktImpressum • www.dbw-online.de © 2012