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Abfindungen - Steuer-ABC
Abfindungen
Abfindungszahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind seit dem 1.1.2006 grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.
Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen bis zu folgenden Freibeträgen steuerfrei:
Bei Überschreiten des Freibetrages ist lediglich der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
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Tipp: Steuerfreibeträge geltend machen Wurde die Abfindung noch vor dem 1.1.2006 vertraglich vereinbart oder durch ein Arbeitsgericht erwirkt, bietet der Gesetzgeber eine Übergangsregelung: Bei Zahlung bis zum 31.12.2007 kann der Arbeitnehmer noch die bisher geltenden Steuerfreibeträge im Rahmen der Höchstbeträge geltend machen. |