

Unser Angebot - Ihr Vorteil: Die Selbsthilfeeinrichtungen im DBW kennen sich im Öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und ihrer Familien besonders attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. Hier können Sie sich informieren und direkt anfragen.
Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder, der Gemeinden und in Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten mehr als 4,5 Mio. Menschen. Mehr als die Hälfte arbeitet in einem Arbeitnehmerverhältnis. Für sie gelten tarifliche Regelungen.
Auf dieser Website informieren wir über die wichtigsten tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes und geben einige weitere Informationen zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst sowie den dort bestehenden Tarifverträgen:
- Aktuelles zum Tarifabschluss 2008/2009 für den öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen, Krankenhäuser)
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Allgemeines zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD des Bundes und der Gemeinden - VKA - )
- Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- sonstige Tarifverträge (soziale Absicherung, Rationalisierungsschutz)
- sowie die alten Tarifverträge (BAT, MTArb).
Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD)
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Der Ratgeber des DBW informiert über den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der zum 1. Oktober 2005 in Kraft tritt und für 2,1 Mio. Beschäftigte des Bundes und der Kommunen gelten wird.
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter