

Besonders günstige Tarife zur privaten Krankenversicherung (mit Beihilfetarifen) haben die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW:
DBV-Winterthur, Debeka, HUK-COBURG, NÜRNBERGER, SIGNAL IDUNA
Private Krankenversicherung
Anders als in der GKV sind in der Privaten Krankenversicherung (PKV) für jede versicherte Person eigene Beiträge zu zahlen. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss – also nach dem zu versichernden Risiko – sowie nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Eine altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Altersrückstellung berücksichtigt. Seit dem 1. Januar 2000 sind die Krankenversicherer verpflichtet, einen Zuschlag von 10 Prozent des Tarifbetrages zur Finanzierung der Altersrückstellung zu erheben. Dieser Beitragssicherungszuschlag ist von allen Versicherungsnehmern vom 20. bis zum 60. Lebensjahr zu zahlen. Wer vor dem 1. Januar 2000 eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann selbst entscheiden, ob er den Zuschlag zahlen möchte. Erhöhte Kostenbelastungen aus der verlängerten Lebenserwartung und der Verbesserung der medizinischen Versorgung durch technischen Fortschritt werden damit minimiert.
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Unser Angebot – Ihr Vorteil
Die privaten Krankenversicherer, die dem DBW angehören, verfügen nicht nur über jahrzehntelange Erfahrung, sondern bieten auch kompetente Beratung und kostengünstige Tarife. In unserem Internetauftritt unter www.die-beihilfe.de können Sie sich über die vorteilhaften Angebote informieren.
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Achtung beim Versicherungswechsel
Bisher gilt: Alters- und sonstige Rückstellungen können bei einem Versicherungswechsel nicht mitgenommen werden. Der Versicherungsnehmer fängt praktisch wieder von vorne an. Vorgesehen ist mit der neuen Gesundheitsreform, dass die Rückstellungen beim Kassenwechsel mitgenommen werden können (siehe auch „Krankenkassenwechsel" – Wechsel bei Privatkassen). Durch eine dauerhafte Selbstbindung, der sich die meisten Krankenversicherungsunternehmen angeschlossen haben, besteht für Beamtenanfänger (Beamte auf Probe) sowie ihrer Familienangehörigen vonseiten der Privaten Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang.
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Auskunft einholen
Erkundigen Sie sich bei der von Ihnen gewählten Privaten Krankenversicherung, ob diese sich zur Selbstbindung verpflichtet hat und Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Fristen eingehalten sind, um den Abschluss eines Vertrages beanspruchen zu können.
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Diese Selbstbindung bedeutet, dass kein Antragsteller aus Risikogründen abgelehnt wird. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen, Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden, wenn sie überhaupt erforderlich sind, auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Beachtet werden muss, dass solche Verträge die Einhaltung bestimmter Einlassungsfristen z. T. voraussetzen. Die erleichterten Bedingungen zur Aufnahme gelten nicht für öffentlich Bedienstete mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Angestellte und Arbeiter). Die Regelung gilt auch nicht für Beamte auf Widerruf. Für Referendare besteht vonseiten der PKV kein Kontrahierungszwang.
Anwartschaftsversicherung
Zum Erwerb und zur Wahrung des Versicherungsschutzes in der Privaten Krankenversicherung gibt es auch die Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung. Diese ist immer sinnvoll, wenn der Versicherungsschutz in der PKV, zum Beispiel wegen Krankenversicherungspflicht, Anspruch auf Familienversicherung, vorübergehende Heilfürsorge oder längerer Auslandsaufenthalt oder einer außergewöhnlichen Notlage unterbrochen wird. Solche Anwartschaften können sowohl für Neuabschlüsse (nicht bei Auslandsaufenthalt oder Notlage), aber auch für den laufenden PKV-Vertrag vereinbart werden, womit der Versicherungsnehmer das Recht erwirbt, nach Ablauf der Anwartschaftszeit seine Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen. Für diese Anwartschaftszeit wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Auch in der privaten Pflegeversicherung gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung (Auslandsaufenthalt, vorübergehende Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, vorübergehende Familienversicherung, Arbeitslosigkeit). Bei Auslandsaufenthalt von Ehepaaren ist der Abschluss einer Pflegeversicherungsanwartschaftsversicherung für beide Ehegatten möglich. Die Voraussetzung für die Anwartschaftsversicherung ist in der Regel nachzuweisen. Dies gilt auch für den Wegfall der Voraussetzungen.
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Einige praktische Empfehlungen und Hinweise:
- Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
Eine Rücktrittserklärung von einem Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.
- Wartezeit
In der Regel liegt zwischen Versicherungsabschluss und Eintritt des Versicherungsschutzes nach den jeweiligen Vertragsbedingungen eine Wartezeit von drei Monaten. Vorversicherungszeiten werden jedoch in der Regel angerechnet. Für einzelne Leistungen können aber längere Wartezeiten gelten.
- Vorerkrankungen
Der Versicherungsschutz wird gefährdet, wenn es der Versicherungsnehmer unterlässt, wesentliche Krankheiten anzugeben (Risikozuschlag).
- Kündigung
Private Krankenversicherungsverträge sind in der Regel jederzeit – unter Beachtung einer Kündigungsfrist – durch den Versicherungsnehmer kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres (in bestimmten Zweigen auch zum Ende des zweiten Versicherungsjahres).
- Kontrahierungszwang
Darunter ist die Verpflichtung des Versicherers zur Annahme von Versicherten auch mit Risiken zu verstehen (siehe oben), der sich die meisten Versicherungsunternehmen angeschlossen haben. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie diese Verpflichtung eingegangen ist.
- Doppelversicherung
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer bereits bestehende Krankenversicherungen anzuzeigen (Begrenzung des Versicherungsschutzes auf insgesamt 100 Prozent).
- Altersrückstellung
Private Krankenversicherer müssen 90 Prozent der über dem gesetzlichen Rechnungszins von 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge der Altersrückstellung zuführen. Außerdem wird bei Neuabschluss seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag von zehn Prozent auf alle Vertragsbestandteile zum Aufbau der Altersrückstellung erhoben.
- Beitragsanpassung
Ebenso wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind auch in der Privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen möglich. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen lassen ihre Tarife einmal jährlich von unabhängigen Treuhändern kalkulieren. Bei Veränderungen von mehr als fünf Prozent nach oben oder unten wird der Tarif angepasst.
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Der beihilfekonforme Standardtarif
Wer einen besonders preiswerten Tarif benötigt, kann sich im beihilfekonformen Standardtarif versichern. Dieser Tarif bietet Leistungen, die mit denen der GKV vergleichbar sind. Für Beihilfeberechtigte wird ein Versicherungsschutz angeboten, der die vom Dienstherrn durch die Beihilfe nicht gedeckten Krankheitskosten bis auf 100 Prozent ergänzt. Der Standardtarif ist mit einer Beitragsgarantie verbunden: Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Für Beihilfeberechtigte ist der Beitrag auf den nicht durch die Beihilfe gedeckten Prozentsatz dieses Höchstbeitrages begrenzt. Der Standardtarif erfüllt eine soziale Schutzfunktion. Er ist jedoch nicht ganz risikolos, da der Arzt bei Standardversicherten nur das maximal 1,7-fache der ärztlichen Gebührenordnung berechnen darf. Deshalb muss sich der Patient als Standardtarif-Versicherter gegenüber dem Arzt ausweisen. Im Standardtarif sind auch Beamte auf Widerruf versicherungsfähig. Hier ist jedoch zu beachten, dass Sondertarife für Referendare die meist günstigere Alternative sind. Der Zugang zur Privaten Krankenversicherung für diese Personengruppe ist jedoch auf bestimmte Lebensalter begrenzt, weil es sich um einen subventionierten Einstiegstarif handelt. Referendare, die die Private Krankenversicherung wählen, müssen beachten, dass danach die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nur möglich ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden (zum Beispiel Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit).
Private Zusatzleistungen
Krankenzusatzversicherungen ergänzen die Grundleistungen der gesetzlichen Kassen und steuern – je nach Tarif – zu bestimmten Leistungen zusätzlich Mittel bei:
- Brillen und Kontaktlinsen
- Heilpraktiker
- Zahnersatz, (Inlays, Einzelkronen, Implantate)
- Auslandsreisekrankenschutz
- Krankenhausbehandlung (Einbett- bzw. Zweibettzimmer, Privatarzt, etc.)
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
Wenn Sie meinen, eine private Zusatzversicherungen zu benötigen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kasse, was sie anzubieten hat.
(Kasten Seite 92)
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Neun Tipps zur Privaten Krankenversicherung 1. Freie Krankenhauswahl 2. Krankenhäuser mit Kur- und Rehabilitationsleistungen 3. Die Krankenhausaufnahme 4. Die Wahlleistungen 5. Ein- und Zweibettzimmer 6. Privatärztliche Behandlung 7. Leistungen für Standardtarifversicherte 8. Krankenhausbehandlung in den neuen Bundesländern 9. Die Entlassung/Kostenabrechnung Informationen zu den privaten Krankenversicherungen im DBW finden Sie unter: www.dbw-online.de. |
Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
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Link-TIPP zur Beihilfe: I www.beihilfe-online.de I
Link-TIPP zu Geld: I www.einkaufsvorteile.de I und zu Gesundheit: www.heilkurorte.de I
Link-TIPPS zu Urlaub, Gastgeber und Erholung: www.urlaub-gastgeber.de I www.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I