

| Unser Angebot - Ihr Vorteil:
RatgeberService I AboService I OnlineService I Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst kennen sich bei Beamten und im öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. |
Für Frauenbeauftragte hat der DBW ein eigenständiges Internetangebot eingerichtet. Dort finden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wichtige Informationen und Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Männern und Frauen.
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Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen möchten, müssen vor der Aufnahme eines Nebenjobs besondere Vorschriften beachten. Dies gilt für Tarifbeschäftigten (Angestellte und Arbeiter) ebenso wie für Beamtinnen und Beamte. Selbst Rentner und Ruhestandsbeamte sollten sich darüber informieren, was sie tun dürfen und wieviel man hinzu verdienen darf.
Für nur 10 Euro können Sie den Ratgeber im Rahmen einer Anmeldung für den OnlineService lesen, herunterladen und ausdrucken. Die Laufzeit des Zugangs beträgt 12 Monate.
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