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„Bundeskabinett beschließt den Gesetzenturf zum Beamtenstatusgesetz"
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. informiert:
Gesetzentwurf zum Beamtenstatusgesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat am 25.10.2006 den Gesetzenentwurf zum "Beamtenstatusgesetz" beschlossen. Mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamStG) sollen die statusrechtlichen Bedingungen für das Beamtenverhältnis geregelt werden. Das Gesetz wird für alle Beamtinnen und Beamten in Ländern und Kommunen verbindlich sein und das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen.
Nicht unter den Geltungsbereich des BeamtStG werden die Bereiche Besoldung, Laufbahnen und Versorgung fallen. Hier hat der Verfassungsgeber die Gesetzgebungskompetenzen in die Hände der Länder gelegt.
Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V.
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Das bundesdeutsche Beamtenrecht wird völlig neu geordet. Durch die Beschlüsse der Föderalismusreform wurden wichtige Kompetenzen für die Gesetzgebung direkt auf die Länder übertragen.
Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) wird das Beamtenrechtsrahmengesetz ablösen. Die Länder können künftig über die Besoldung, das Laufbahnrecht und die Versorgung eigenständig bestimmen. In dem 120-seitigen Taschenbuch "Neuordnung des Beamtenrechts" wird das BeamtStG im Wortlaut (Entwurf der Bundesregierung) dokumentiert.
Daneben finden Sie die amtliche Begründung und weitere Erläuterungen zur Neuordnung. Das Taschenbuch ist übersichtliche gegliedert und eine gute Hilfe für alle, die sich für das Beamtenrecht in besonderer Weise interessieren.
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