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Tarifvertrag für die Länder (TV-L)
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Für Tarif-Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten zahlreiche Tarifverträge. Der ehemalige Flächentarifvertrag "BAT" wurde durch den TVöD (seite Oktober 2005) und den TV-Länder (1.11.2006) abgelöst. Aber neben dem TVöD und TV-L gibt es viele weitere weitere Tarifverträge. Deshalb hat der DBW für das Tarifrecht von Bund, Ländern und Gemeinden eine eigene Website eingerichtet.
Unter www.tarif-oed.de finden Sie hierzu passende Informationen und den aktuellen Text von Tarifverträgen, beispielsweise den "Tarifvertrag für die Länder TV-L)".
Ratgeber "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD" nur 7,50
Der Ratgeber informiert über die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der TVöD gilt für die 2,1 Mio. Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden des Bundes und der Kommunen. Für diesen Tarifbereich hat der TVöD den BAT bzw. MTArb abgelöst.
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Unser Link-TIPP: I www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de I
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
vom 12. Oktober 2006
Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und den zuständigen Gewerkschaften andererseits wird Folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis
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A. Allgemeiner Teil
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
B. Sonderregelungen
§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
§ 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern
§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
Anhang zu § 16 Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte
C. Anlagen
Anlagen A 1, A 2
Tabellenentgelt Tarifgebiet West
Anlagen B 1, B 2, B 3
Tabellenentgelt Tarifgebiet Ost
Anlagen C 1, C 2
Tabellenentgelt Ärztinnen und Ärzte Tarifgebiet West
Anlagen D 1, D 2
Tabellenentgelt Ärztinnen und Ärzte Tarifgebiet Ost
Anlage E
Bereitschaftsdienstentgelte West und Ost
Anhang zu den Anlagen A und B
Besondere Stufenregelungen für Beschäftigte im Pflegedienst